Nach maximal sechs Monaten
werden die Asylsuchenden in Brandenburg auf die Landkreise und kreisfreien
Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche
Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (Landesaufnahmegesetz).
Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale
Ausländerbehörde verantwortlich (§ 4 Absatz 1 Verteilungsverordnung).
Gemäß der Verordnung über
die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländischen
Flüchtlingen (Verteilungsverordnung - VertVBbg) hat der Landkreis Prignitz 3,6 % der Personen die dem Land Brandenburg
zugewiesen werden aufzunehmen.
Derzeit leben im Landkreis Prignitz insgesamt
1.335 Asylbewerber. Darunter befinden sich 525 Männer und 292 Frauen. In den Familien
leben insgesamt 518 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Aufnahmesoll | Ist-Aufnahme |
---|---|
606 | 615 |
© Landkreis Prignitz